Gestohlenes Fahrrad auf Verkaufsplattform im Internet wiedergefunden

Noch bevor sie den Diebstahl ihres kürzlich gestohlenen Fahrrades zur Anzeige bringen konnte, entdeckte eine 50-jährige Frau ihr Eigentum auf einer Verkaufsplattform im Internet wieder. Die Frau informierte daraufhin umgehend die Polizei.

Gestohlenes Fahrrad auf Verkaufsplattform im Internet wiedergefundenDurch vorgetäuschtes Kaufinteresse konnte ein 21-jähriger Beschuldigter gegen 11:30 Uhr noch am selben Tag in Karlsruhe Hagsfeld festgenommen werden. Nicht nur das Zweirad der Frau, auch weitere Fahrräder wurden im Keller des Beschuldigten vorgefunden. Eine daraufhin angeordnete Wohnungsdurchsuchung ergab Hinweise auf weitere Diebstähle. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Um sich gegen den Kauf gestohlener Ware zu schützen, rät die Polizei stets wachsam zu sein. Überprüfen Sie vor dem Kauf den Verkäufer. Werfen Sie hierzu einen Blick auf die Bewertungen sowie auf die Kontakt- und Bezahlmöglichkeiten. Auch entsprechende Angaben in der Anzeige selbst sind genauestens unter die Lupe zu nehmen.

Sollten Sie im Nachgang feststellen, gestohlene Ware erworben zu haben oder wie in dem oben beschriebenen Fall ihr gestohlenes Eigentum in Internet wiederfinden, informieren Sie bitte umgehend die Polizei. Ein unwissentlicher Kauf von Diebesgut ist in der Regel nicht strafbar. Ein wissentlicher Kauf oder ein Weiterverkauf der gestohlenen Ware nach Kenntniserhalt über den Diebstahl hingegen schon.

Christina Dörfer, Pressestelle

Karlsruhe (ots)

Polizeipräsidium Karlsruhe

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