Info und Verbrauchertipp: Neue BaFin-Regeln – Seit 2022
sind sogenannte Mittelherkunftsnachweise zu erbringen, wenn man Gold verkaufen möchte bei Banken und Sparkassen.
Bei Edelmetallhändlern nicht!
Informationen zum Verkauf von Gold:
Zum Gold verkaufen können Nachweise durch geeignete Belege erfolgen, nach Auskunft der BaFin insbesondere:
- Ein aktueller Kontoauszug bezüglich eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus welchem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- ein Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf),
- Quittungen über Sortengeschäfte,
- letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Gold verkaufen an Goldhändler ohne Herkunftsnachweise möglich
Alternativ zu Banken und Sparkassen, die der BaFin unterliegen, kann man weiterhin Gold verkaufen an Goldhändler.
Geldanlage in Krisenzeiten – Einige Vorteile von Edelmetallen
Das Sparbuch sowie das Bankkonto, sei laut Finanzexperten, die sicherste Möglichkeit zur Geldvernichtung
„Tragen Sie doch mal bitte die Zinsen nach“ ein Satz den sich die Bankmitarbeiter vor 30 Jahren noch tagtäglich anhören mussten, wenn der Bankkunde mit dem Sparbuch vor ihm stand.
Die Zeiten des Sparbuches und der Guthabenverzinsung sind vorbei.
Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto sind heute keine gebräuchlichen Begriffe mehr.
Nun leben wir in Zeiten der „Null-Zins-Politik“.
Und es geistert das Wort „Negativzins“ durch die Finanzwelt.
Die Deutschen sitzen auf ihrem Geld, heißt es immer wieder.
Zum einen auf dem Bankkonto, zum anderen auf Bargeld.
Immobilien und der klassische Bausparvertrag
Im europäischen Vergleich verfügen nur wenige Deutsche über Immobilienbesitz.
Die Immobilienpreise sind weit oben und der Erwerb von Haus und Grundbesitz für die meisten in unsicheren Zeiten wie diesen kaum machbar.
Schon gar nicht ohne Finanzierung, d.h. ohne Kredit und Schulden.
Der bei den Deutschen lange so beliebte Bausparvertrag mit dem Ziel des Erwerbs von Wohneigentum, heute ein Relikt aus vergangenen.
Bekanntlich heißt es ja auch „Eigentum verpflichtet“ und so ist der Immobilienbesitz auch immer mit Verpflichtungen verbunden.
Das sollte jedem bewusst sein, der Privatperson ebenso wie jedem Vermieter bzw. Immobilieninvestor.
Die laufenden Kosten für Instandhaltung, Wartungen oder unerwartete Reparaturen können immens hoch sein.
Planungssicherheit ist gerade bei sich ändernden Rahmenbedinungen schwierig zu erreichen.
Was die neue Bundesregierung an Änderungen und Vorgaben an den Wohnbau vorgibt wird sich zeigen.
Sicher ist eins, bei kurzfristig benötigter Liquidität kann man bei der Anlageform Immobilien nicht einfach mal einen Teil des Wertes in Barmittel abschöpfen und veräußern.
Also nicht mal auf die Schnelle den Schornstein des Hauses verkaufen.
Im Gegensatz dazu können Reserven und Anlagen in Form von Edelmetallen wie Gold und Silber jederzeit einfach veräußert werden.
Und somit in bares Geld als Zahlungsmittel tauschen.
Anlageformen und Werterhaltungsmöglichkeit auch für Geringverdiener
„Rgelmäßig Goldbarren kaufen“ so geht Sparen und Anlegen heutzutage. Nennt sich „Goldsparen“ mit „Goldsparplan“.
Gold und Silber in unterschiedlicher Stückelung, ob 1 Gramm oder 1/10 Unze.
Je nachdem was ihr Budget möglich macht. Statt Lotto spielen lieber eine Unze Silber kaufen.
Statt Hunderte von Euros beim Lotto zu verspielen sollte man lieber regelmäßig Gold und Silber kaufen.
Außer es geht rein um den Nervenkitzel und das „Geld verbrennen“ und der Suche nach dem vermeintlichen Glück im Glücksspiel.
Statt Lottospiel und Rubbellos wäre dann aber das Spielkasino sicher reizvoller als die Tankstelle oder der Tabakladen, in dem man seinen Lottoschein abgibt.
Zu viel Geld auf dem Konto, im Geldbeutel oder unter dem Kopfkissen, scheint auch keine gute Langfriststrategie zu sein.
Auch sollte man nicht alles auf ein Pferd setzen, wie es sprichwörtlich ja heißt.
Das Zauberwort heißt nach wie vor „Diversifikation“.
Daher empfielt es sich bei Goldanlagen auch auf eine Auswahl an unterschiedlichen Stückelungen Wert zulegen.
Also nicht nur auf beispielsweise 1oz Goldmünzen zu setzen, oder auf 10g bzw. beispielsweise 50g Goldbarren – sondern auch auf eine Sammlung von 1g Feingoldbarren.
Das Wieslocher Unternehmen verweist dabei auf ein besonders Angebot, lt. eigener Aussage.
Die Goldsparbox und der Goldsparplan.
Eine praktische Aufbewahlungsmöglichkeit und ein Ansatz zum Goldsparen.
Die sog. Goldsparbox kann mit bis zu 50 kleinen geprägten Goldbarren befüllt werden.
Kaufen kann man sie in unterschiedlicher Befüllung.
Ob 5x1g oder 10x1g oder vollbestückt.
Ob für die eigene Sammlung oder als Geschenk für andere.
Bei letzterem stehen dem Kunden verschiedene Einlegekarten (Inlaycards) d.h. Grußkarten zur Auswahl.
So beispielsweise beschriftet mit „Frohe Weihnachten“ oder „Alles Gute zum Geburtstag“ und einfach nur !Danke!“ wie auch „Alles Gute zur Taufe“ und viele mehr.
Mit beispielsweise einen weissen, silbernen ober am besten goldfarbenen Stift kann man die Karten noch mit der Unterschrift oder einer persönlichen Widmung versehen.
Außerdem bietet Edelmetallhandel Zeltmann e.K. eine 100% Rückkaufgarantie auf die Goldbarren der Goldsparbox.
Gold kaufen und Gold verkaufen, einfach gemacht.
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Buchtipps:
Sehr zu empfehlen für die Bildung in Sachen Geld, Gold und Finanzen sind u.a. folgende Bücher:
„Der reichste Mann von Babylon“ aber auch beispielsweise „Bankentricks und was Sie dagegen tun können“ ebenso wie „Sicher anlegen in der Krise„.
Lesenswert auch die Bücher von Dirk Müller besser bekannt als „Mister Dax“ wie z.B. „Crashkurs: Weltwirtschaftskrise oder Jahrhundertchance? – Wie Sie das Beste aus Ihrem Geld machen„.
Lernen Sie auch die Weisheiten von Börsenexperten wie dem unvergesslichen Börsenguru André Kostolany kennen oder vergegenwärtigen Sie diese mal wieder und lesen Sie „Die Kunst, über Geld nachzudenken„.
Quellen:
https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/banken-mussen-kunftig-herkunftsnachweis-bei-bargeldtransaktionen-verlangen