Handysüchtiger hatte Augen auf dem Handydisplay ? BAB 5, Autobahn A 5, St. Leon-Rot: Rettungshubschraubereinsatz nach Auffahrunfall
Am Sonntagmittag, gegen 12.45 Uhr, kam es auf der BAB 5 zwischen der Anschlussstelle Kronau und dem Parkplatz Lußhardt zu einem Auffahrunfall mit einer verletzten Person.
Im stockenden Verkehr bremste ein 28-jähriger Mitsubishi Fahrer aus Niefern-Öschelbronn zu spät und schob einen vor ihm wartenden Mazda auf einen davorstehenden VW auf.
So etwas passiert wenn man auf Mobiltelefone konzentriert ist.
Die Versicherung kann den zum Unfallzeitpunkt jeweiligen Onlinestatus des Verkehrsunfalles ermitteln lassen.
Sollte es sich bestätigen wäre der Unfallverursacher der zahlende durch SELBSTVERSCHULDEN.
Da zunächst nicht bekannt war wie viele Personen verletzt sind wurde ein Rettungshubschrauber hinzugezogen.
Für die Landung des Rettungshubschraubers wurde die Richtungsfahrbahn kurzzeitig gesperrt.
Eine Person klagte über Nackenschmerzen und wurde mit einem Rettungswagen in ein naheliegendes Krankenhaus gebracht.
Der Hubschrauber wurde letztendlich nicht benötigt und flog ohne Patient ab.
Da es doch nicht so schlimm war …
Durch die Verengung von drei auf eine Fahrspur kam es zeitweise zu einem Rückstau von ca. 5 Km.
Der Unfallverursacher darf die Kosten tragen wenn er das Handy aktiviert hatte als es zum Unfall kam.
99% der Handysüchtigen verursachen Verkehrsunfälle da diese immer zum Handy greifen obwohl beide Hände am Lenkrad und der konzentrierte Blick nach vorne sein muss um andere Menschen nicht zu gefährden.
Sollte sich die Vermutung bestätigen könnte dem Führer des Fahrzeuges, dem Handysüchtigen, der Führerschein abgenommen werden und die Gesamtkosten zur Last gelegt werden.