Herr Kretschmann – Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg

Leserbrief von:Politik TVüberregional

Sonja Walter

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IUCE Freiburg

 

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

 

auf die vorangegangene Mail der Unterzeichnerin zum Thema wird Bezug genommen.

 

Im Anhang sende ich noch die Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg (Frau Rohr): Das Schreiben stellt ein hübsches Beispiel dafür dar, mit welchen haltlosen Phantasien die Freiburger Staatsanwälte sich zu Rechtsanwälten von kriminellen Günstlingen und Parteifreunden der Landesregierung machen. Denn Frau Rohr behauptet unzutreffend, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegen würde um Ermittlungen aufzunehmen und unterstellt in diesem Kontext, dass seitens der Schulbetreiber keine Täuschungsabsicht vorgelegen habe, weil die Schulbetreiber bei Vertragsabschluss davon ausgegangen wären, dass sie die staatliche Anerkennung nachträglich noch erhalten würden. Die Einstellungsmitteilung kann quasi als Paradebeispiel für die Faulheit, die Inkompetenz und die täterloyale “Arbeitsweise” der meisten Freiburger Staatsanwälte dienen. Denn alleine schon aufgrund des medienbekannten Sachverhalts und den Ausführungen im Gutachten des Wissenschaftsrats vom 27.01.2012, worauf in der Strafanzeige Bezug genommen wurde, hätte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen bzgl. dem Umfang des entstandenen zeitlichen und finanziellen Schadens der Studierenden aufnehmen müssen (auf welchen der Wissenschaftsrat im Gutachten explizit hingewiesen hatte).

 

Darüberhinaus stellt Frau Rohr die Rechtslage unzutreffend so dar, als ob die reine Möglichkeit einer späteren staatlichen Anerkennung dem angezeigten Straftatsbestand nach § 263 StGB abhelfen werde. Mit dieser sehr erstaunlichen und falschen Auffassung setzt sich Frau Rohr in Widerspruch zur gängigen Rechtssprechung, wonach der Tatbestand des Betrugs bereits erfüllt ist, wenn eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss in Betracht ziehen muss, dass sie die aus dem Vertrag geschuldete Leistung eventuell nicht erbringen kann ohne den Vertragspartner über dieses Risiko zu informieren. Soweit die Schulbetreiber “glaubten”, dass sie eine nachträgliche staatliche Anerkennung erhalten würden, so hätten die Schulbetreiber diesen Sachverhalt in ihren Werbebroschüren und in den Verträgen entsprechend darlegen müssen, wie nicht. Das Unterlassen einer entsprechenden Klarstellung in den Werbebroschüren und in den Verträgen wurde vom Wissenschaftsrat  im Gutachten deshalb zudem ebenfalls ausdrücklich gerügt. Die Beweislage ist eindeutig: diese hätte schon längst die öffentliche Anklage gegen die Schulbetreiber und die veranwortlichen Personen im Kuratorium erfordert.

 

Aber offensichtlich können die illustren Schulbetreiber darauf vertrauen, dass diese aufgrund Ihrer Beziehungen zu Ihnen und zu Ihren Ministern Immunität geniessen. Dies zeigt sich auch daran, dass die Schulbetreiber sogar nach der ablehnenden Entscheidung des Wissenschaftsrats ihre Täuschungshandlungen zwei Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln fortgesetzt haben, vgl. hierzu den bereits übersandten Link zum Erfahrungsbericht des Journalisten Frank Überall, der die Schulbetreiber in flagranti erwischte und die ausgehängten Plakate (auf denen erneut vorgetäuscht wurde, dass die IUCE den Bachelor verleihen werde) photographisch festgehalten hat.

 

Unrecht wird nicht deshalb zu Recht, bloss weil Politiker und Staatsanwälte und Richter gemeinsam das Recht beugen. 

 

Ohne Zweifel ist es keine erfreuliche Sache, wenn man Parteifreunde juristisch belangen muss. Allerdings ist es auch keine erfreuliche Sache, dass Ihre Parteifreunde den Studierenden Jahre ihres Lebens gestohlen, das Vertrauen der Studierenden missbraucht und die Studierenden zudem finanziell geschädigt haben. Von einem Ministerpräsidenten darf erwartet werden, dass er sich von solchen „Parteifreunden“ distanziert und die Gesetze zur Anwendung bringt.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Sonja Walter

 

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