Betrugsskandal um die IUCE Freiburg
Leserbrief von
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg
0761/640209
Betrugsskandal um die IUCE Freiburg
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
auf die vorangegangenen Dienstaufsichtsbeschwerden wird Bezug genommen.
Unter anderem wurde vorgetragen, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg es unter Verletzung des Legalitätsprinzips unterlassen hat im Zusammenhang mit dem Skandal um die private duale Hochschule IUCE Freiburg die gebotene Anklage gegen die verantwortlichen Personen zu erheben, zu denen Ihr Parteifreund Dieter Salomon und der Freiburger Doping-Rektor Wolfgang Jäger zählen. Die Schulbetreiber hatten gegenüber den Studierenden in ihren Werbebroschüren und in den Verträgen unter anderem vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt sei, wie nicht. Auch beklagten die Studierenden, dass die Unterrichtsmodule im Fachbereich Hotelmanagement in weiten Teilen aus Grillfesten und Kneipentouren bestanden, dass die versprochene Vernetzung in die Schweiz und nach Frankreich nicht vorliegen würde und die Einrichtung der Schule ebenfalls nicht den Werbeversprechungen entsprochen habe.
Die Bombe platzte, nachdem der im Akkreditierungsverfahren zuständige Wissenschaftsrat einen nachträglichen Antrag auf staatliche Anerkennung der Schulbetreiber abgelehnt hatte, weil diese die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen konnten. In dieser Folge hatten zahlreiche Studierende die Ausbildung an einer anderen Schule nochmals neu begonnen, was zu zeitlichen und finanziellen Verlusten der Studierenden führte.
Sogar dann, als der Wissenschaftsrat den nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung am 27.01.2012 abgelehnt und im Gutachten zudem ausdrücklich die unlauteren Werbemethoden der Schulbetreiber moniert hatte, wurden die Schulbetreiber zwei Wochen später von dem Journalisten Frank Ueberall auf der Abiturientenmesse in Köln erneut damit erwischt, dass diese gegenüber von potentiellen Kunden vorgetäuscht haben, dass die Schule staatlich anerkannt wäre, bzw. dass die Schule befugt sei als Abschluss den Bachelor zu verleihen (wie nicht), vgl. hierzu das Werbe-Plakat in Köln auf dem 2. Photo des Journalisten
Obwohl die Täuschungshandlungen der Schulbetreiber und die schwerwiegenden Folgen für die Studierenden (welche erhebliche zeitliche und finanzielle Verluste erlitten haben) von Seiten des Wissenschaftsministeriums zwingend disziplinarische und strafrechtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Personen der IUCE Freiburg inklusive den verantwortlichen Personen im Kuratorium erfordert hätten, hat Frau Bauer tatenlos zugesehen, wie die Schulbetreiber die Studierenden in die Abzockfalle lockten und zwar auch dann noch, als der Wissenschaftsrat den nachgeschobenen Antrag der Schulbetreiber am 27.01.2012 abgelehnt hatte. Der Wissenschaftsrat hat auf S. 45 im Gutachten das Fehlverhalten der Schulbetreiber ausdrücklich moniert und hat auf S. 24 und S. 35 unter Bezugnahme auf die Satzung der IUCE zudem erläutert, dass die Verantwortung für das Akkreditierungsverfahren (und somit für die Täuschungshandlungen) insbesondere bei der Gründungskommission, respektive bei dem Kuratorium lag, welches aus der Gründungskommission hervorging. Der Wissenschaftsrat führt hierzu aus, dass dem Kuratorium die Aufgabe eines externen Regulativs zukam, vgl.
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/1833-12.pdf
Dennoch haben in Kenntnis der Täuschungshandlungen weder das Kuratorium (zu dem der grüne Freiburger OB Dieter Salomon zählt) noch Frau Bauer Massnahmen gegen die verantwortlichen Personen ergriffen, weshalb diesen gem. § 13, 357 StGB (Beihilfe zu) Betrug und Strafvereitelung im Amt vorzuwerfen ist. Mehrere Strafanzeigen gegen die Schulbetreiber und gegen Frau Bauer wurden seitens der Staatsanwaltschaft (welche bekanntlich der Landesregierung untersteht) unter Verletzung des Legalitätsprinzips rechtsfehlerhaft eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte die Strafanzeigen mit der unwahren Begründung eingestellt, dass den Studierenden angeblich kein Schaden entstanden sei. Diese Behauptung ist falsch. Dies zeigt sich bereits daran, dass mehrere Studierende (die sich ein Gerichtsverfahren leisten konnten) vor dem Landgericht Klage erhoben. Die 5. Kammer hatte in einem Urteil unmissverständlich festgestellt, dass die Schulbetreiber ihre falschen Versprechungen in den Werbebroschüren und in den Verträgen nicht einhalten konnten und hat die Schulbetreiber zu Schadensersatz verurteilt. Andere Betroffene liessen sich zu einem Vergleich drängen; besonders negativ erscheint, dass die Schulbetreiber den Opfern ihrer Betrugshandlungen nicht selbst eine Entschädigung angeboten haben, sondern offenbar darauf vertrauten, dass Ihre Opfer kein Geld für ein Gerichtsverfahren haben oder dass die Gerichte die Opfer auflaufen lassen, was teilweise auch der Fall war. Denn ein Richter der 1. Zivilkammer hatte die Klage eines der Betroffenen sinngemäss mit der Begründung abgewiesen, dass der Student selber schuld sei, wenn dieser auf die falschen Sachdarstellungen in den Werbebroschüren und im Vertrag reingefallen sei.
Soweit die Opfer eine teilweise Entschädigung erhalten haben, so ist dieser Sachverhalt nicht geeignet die Täter zu entlasten, vielmehr zeigen gerade die oben genannten gerichtlichen Feststellungen der 5. Zivilkammer, dass die Schulbetreiber die Studierenden mit wissentlich falschen Werbeversprechungen in Verträge gelockt haben, weshalb der Straftatsbestand des vollendeten Betrugs erfüllt ist. Geradezu als lächerlich erscheint, wenn die Staatsanwaltschaft, die sich anscheinend als Rechtsanwalt für die illustren Schulbetreiber versteht, in ihrer Einstellungsmitteilung die Auffassung vertreten hat, dass die Schulbetreiber bei Vertragsabschluss „glaubten“, dass sie vielleicht nachträglich eine staatliche Anerkennung erhalten würden. Denn nach der Rechtssprechung liegt eine Betrugshandlung schon dann vor, wenn eine Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht sicher weiss, ob sie die aus dem Vertrag geschuldete Leistung tatsächlich erbringen kann.
Eine Stellungnahme von Ihnen liegt bis heute nicht vor.
Mit freundlichen Grüssen
Sonja Walter