Hinterlassenschaften beseitigen

Der Gartenschaupark ist immer einen Ausflug wert. Die Parkanlage wird
mit viel Mühe und Sorgfalt gestaltet und dient vielen Menschen zur
Erholung. Der Aufenthalt im Park wird jedoch nur zur Erholung, wenn die
Besucher Rücksicht aufeinander und auf die Anlage nehmen und sich stets
so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder belästigt wird. „Wir weisen
insbesondere darauf hin, dass Tiere nicht in den Gartenschaupark
mitgebracht werden dürfen“, macht Matthias Degen von der
Geschäftsführung der Parkanlagen GmbH auf eine Problem aufmerksam,
dass vor allem in jüngster Vergangenheit häufig auftrat.
Die nicht erlaubten Hunde verrichten im Gartenschaupark auch ihr
Geschäft, was wiederum zu erheblicher Verunreinigung des
Gartenschauparks führt. Dazu gehört auch, Hinterlassenschaften der
Vierbeiner in den öffentlichen Bereichen, Grün- und Parkanlagen zu
beseitigen. Insbesondere im Bereich auf der Wiese hinter dem Kulturhaus
Pumpwerk sowie im Bereich der Gustav-Hertz-Straße- und Ecke Otto-Hahn
Straße sind immer wieder nicht beseitigte Überbleibsel zu finden.
Nicht beseitigte Hinterlassenschaften von Hunden können teuer werden.
Paragraph 14 der Polizeiverordnung erlaubt bei nachgewiesenen
Verstößen den Erlass eines Bußgeldbescheids gegen Hundeeigentümer
und –Besitzer.

Werbung
  • Go4Diamond, starten Sie ein Geschäft oder treffen Sie Selbstständige zur Beratung, Erfahrungsaustausch
  • Omega3 auch bei Schwangerschaft einnehmen
  • Omega3 gold, Florian Gleich, Gesund ernähren, K Vitamine, EQ
Werbung
Werbung
  • Marketing Campaigning Agentur